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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

  Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine dafür entsprechend ausgebildete  „Fachkraft für Arbeitssicherheit“  zur Verfügung stehen.

(siehe §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), Bestellung von  Fachkräften für Arbeitssicherheit)

 
   

 

Welche Unterstützung gibt Ihnen eine  Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie führen die Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben und Verwaltungen durch und fertigen alle notwendigen Dokumentationen an

Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen

Sie erstellen die Unfallberichte und analysieren diese zu  Vorbeugungsmaßnahmen

Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen, deren  sicherheitstechnische Überprüfung.

Sie sichern die Einhaltung der Arbeitssicherheit bei der Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze

Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeits– und Gesundheitsschutzes

Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen